Beratungshilfe, Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. So steht es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes. Kein Bürger soll deshalb aus finanziellen Gründen auf die Hilfe eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung seiner Rechte verzichten müssen. Um Ihnen dies möglich zu machen, gibt es staatliche Hilfen, die wir Ihnen nachfolgend vorstellen möchten.

 

Wir lassen Sie mit Ihren rechtlichen Fragen oder vermeintlich unlösbaren Problemen nicht alleine!

 

Wenn Sie mehr über Beratungshilfe und/oder Prozess-/Verfahrenskostenhilfe erfahren wollen, klicken Sie bitte auf den dafür entsprechend angezeigten Link.