Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, teilen Sie uns bitte unaufgefordert den Namen der Versicherungsgesellschaft sowie die Versicherungsscheinnummer mit, damit wir für Sie eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen können.

Sollten Sie nicht selbst der Versicherungsnehmer sein, informieren Sie uns bitte auch darüber, in welchem Verhältnis Sie zu dem Inhaber der Rechtsschutzversicherung stehen (Ehegatte/Lebenspartner/Kind etc.).

 

Wir möchten Sie für die Inanspruchnahme Ihrer Rechtsschutzversicherung gerne über Folgendes vorab informieren:

 

  • Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich keine Kostendeckung für anwaltliche Beratungen/Interessenvertretungen im Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten, die vor Abschluss des Versicherungsvertrages entstanden sind.

     

    Kostendeckung für einen Versicherungsfall bzw. ein „rechtliches Problem“ wird bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen in der Regel erst nach Ablauf einer gewissen „Wartezeit“ gewährt. Falls Sie kürzlich einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach einer etwaigen "Wartezeit".

       

  • Sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Selbstbeteiligung vereinbart haben, werden Sie sich an den bei uns entstandenen/entstsehenden  Kosten und Gebühren in Höhe des Selbstbeteiligungsbetrages beteiligen müssen. Die Selbstbeteiligung fällt für jeden neuen Rechtsschutzfall an. Hinzu können noch weitere Kosten kommen, die die Rechtsschutzversicherung nicht übernehmen wird, wie z.B. Reisekosten (s.u.), Auskunftskosten usw.

 

Sollte die Höhe unserer Gebührenrechnung den mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag unterschreiten, wird Ihre Rechtsschutzversicherung regelmäßig eine Kostenübernahme insgesamt ablehnen.    

 

            Hier ein Beispiel für Sie:

 

Gebührenrechnungsbetrag: 83,54 €

Mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung: 150,00 €

 

Der Gebührenrechnungsbetrag liegt unterhalb der Selbstbeteiligung, daher müssten Sie aus eigenen finanziellen Mitteln unsere Gebührenrechnung in voller Höhe begleichen. Ihre Rechtsschutzversicherung würde die von uns übersandte Gebührenrechnung nicht übernehmen und Kostendeckung abgelehnen.

 

  • Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen keine Reisekosten, die dem Rechtsanwalt durch die Wahrnehmung von Gerichtsterminen oder Ortsterminen entstehen. Auch diese Kosten wären, wenn sie in Ihrem Fall entstehen,  von Ihnen zu übernehmen. In Zweifelsfällen klären Sie diesen Punkt bitte mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

 

  • Für den Fall, dass  Ihre Rechtsschutzversicherung die durch uns angeforderte Kostendeckung nicht gewähren sollte, weil z.B. bestimmte betroffene Rechtsgebiete vertraglich nicht abgedeckt sind, schlagen wir vor, Ihren örtlichen Versicherer auf die Angelegenheit anzusprechen und diesen abklären zu lassen, ob ggf. eine Kulanzregelung möglich ist. Insoweit müssen wir Sie jedoch darum bitten, zunächst die bei uns entstandenen Kosten und Gebühren zu begleichen. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung später eine Kulanzzahlung an uns vornehmen, erstatten wir Ihnen natürlich überzahlte Beträge.