Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten und vertreten unsere arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälte Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Wir prüfen und gestalten die vertraglichen Beziehungen, stehen bei Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis beratend zur Verfügung und übernehmen die Vertretung bei einer streitigen Auseinandersetzung des Arbeitsverhältnisses ebenso, wie die rechtssichere Gestaltung einer einvernehmlichen Beendigung.

Aktuelle Rechtsprechung: Verfall von Urlaubsansprüchen