Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Handelsrecht- und Gesellschaftsrecht

Marcus Rahe

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

 

 

 



Schwerpunkte:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Immobilien-/Grundstücksrecht
  • allgemeines Zivilrecht
  • Inkasso



Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwalt Verein (DAV e.V.)
  • Anwalt- und Notarverein Lübbecker Land e.V.

Vorträge:

  • auf verschiedenen Rechtsgebieten

 

Rechtsanwalt Rahe ist unser Spezialist für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte und Arbeitnehmer. Die Beratung und Vertretung in außergerichtlich und gerichtlich Fragen bzw. Streitigkeiten umfasst z.B.

  • (personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte) Kündigungen
  • Änderungskündigungen
  • Aufhebungsverträge bzw. Abwickluungsverträge
  • Sperrzeiten
  • Abmahnungen
  • Lohn- und Lohnfortzahlungeansprüche
  • Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
  • Mobbing und Diskriminierung
  • Zeugniserteilung oder Änderung
  • Wettbewerbsverbote
  • Mutterschutz, Schwerbehinderung

Er berät und vertritt Sie aber auch in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Erbrecht, vorbeugend oder streitig, sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht, iunsbesondere dem Handelsvertreterrecht (z.B. Provisionsansprüchen, Ausgleichsansprüchen usw.), sowie dem Wettbewerbsrecht (z.B. Abmahnungen, deren Abwehr usw.).

 

Haben Sie ansonsten Schwierigkeiten im allgemeinen Zivilrecht oder mit Schuldnern, dann wenden Sie sich vertrauensvoll zur Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche an Rechtsanwalt Rahe .

 

Im Notariat ist er schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, aber auch im Erbrecht, im Familienrecht und dem Vorsorgerecht (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung) tätig. Er gestaltet für die Beteiligten individuell zugeschnittene Verträge, letztwillige Verfügungen, Regelungen zu lebzeitigen Vermögens-Übergängen, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Regelungen zur erbrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Nachfolge in Unternehmen sowie Verträge im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und zur Abwicklung von Nachlässen.